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in der Kanzlei

Lenßen & Partner

Wer

sind wir?



Seit über 30 Jahren hat sich unsere Kanzlei vor allem auf das Strafrecht und Erbrecht spezialisiert. 

Daneben vertreten wir Sie aber auch jederzeit auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts, des Gesellschaftsstrafrechts, des Verwaltungs- und Asylrechts, des Allgemeinen Zivilrechts sowie bei Zwangsvollstreckungen.


Unser absolutes Ziel ist es , dass Sie Ihr Recht bekommen. Dafür setzen wir unsere gesamte Kompetenz und unser Fachwissen ein.

Da wir uns jedoch gleichzeitig sehr bewusst sind, wie belastend für die meisten Menschen der Gang zum Anwalt ist, legen wir Wert darauf,  Konflikte nicht nur juristisch, sondern auch menschlich zu lösen.

Daher vertreten wir Sie nicht nur vor Gericht, sondern unterstützen und begleiten Sie auch außergerichtlich, um Ihnen so die größtmögliche Hilfe für den größtmöglichen Erfolg bieten zu können.

Denn genau dafür sind wir da. Und genau das können wir.

Kurz: wir lieben unseren Beruf und wir lieben es zu gewinnen.

Profitieren Sie davon.


ZU KONTAKT

Ingo Lenßen


Fachanwalt für Strafrecht











Muss ich alles verteidigen?


DAS WIRKLICHE LEBEN HAT NICHTS MIT FERNSEHEN ZU TUN...


Als blutjunger Anwalt wurde mir ein Mandat angetragen, bei dem es um die Verteidigung eines Sexualstraftäters ging.

Eigentlich hatte ich beschlossen, solche Verteidigungen nicht

zu übernehmen, tat es aber schlussendlich dennoch, weil der Täter geständig war und es

somit  um  eine  reine  Strafmaßverteidigung  ging. Doch schon  bald  offenbarte  eine

Diskussion im privaten Umfeld den Konflikt, dem ich mich durch die Übernahme eines

solchen Mandats ausgesetzt hatte. Kommentare und Vorwürfe wie „Wie kannst du nur!“ und „Hast du sie noch alle?!“ waren dabei wohl noch das Harmloseste, was ich mir anzuhören hatte. 

Doch bei aller Kritik war es im Besonderen ein kurzer Moment, der meine gesamte spätere

Laufbahn als Anwalt beeinflusste, als mich nämlich einer meiner besten Freunde eines Abends fragte: „Warum tust du das?“

Dieser kleine Satz hört sich lapidar an, aber es ist genau die Schlüsselfrage, die sich jeder angehende oder junge Anwalt stellen sollte, bevor er sich entscheidet,  Strafverteidiger zu  werden.  Denn  ich  bin  der  festen Überzeugung, dass zur Tätigkeit eines solchen auch die eigene Persönlichkeit gehört. Und nicht nur gehört, sie ist unabdingbar. Sie entscheidet, ob man Erfolg haben wird oder nicht.

Zur Entwicklung dieser Persönlichkeit gehören jedoch im Vorfeld Fragen, die man sich stellt, und Antworten, die man sich gibt. Es gilt, Entscheidungen bezüglich des eigenen Ichs zu treffen, zu denen man steht, und diese jederzeit auch gegen außen zu verteidigen. Auch wenn dies Kraft kostet und – im wirtschaftlich ungünstigsten Fall – den Verlust eines Mandats bedeutet. Denn es kann und darf immer nur um das Wohl des Mandanten gehen. Doch das Beste für diesen kann man nur erreichen, wenn man selbst zu 100 Prozent hinter dem Mandat steht. Auch dieser Satz hört sich wieder lapidar und sogar ein wenig abgedroschen an – doch er ist der Schlüssel zum Erfolg. Das Schlimmste, was einem Mandanten  passieren  kann,  ist  ein  Anwalt,  der  gegen

 seine  eigene  Überzeugung verteidigt! Das geschieht leider viel zu oft und hinterlässt meist nur verbrannte Erde. Denn mit dem Grundsatz, dass jeder Beschuldigte ein Recht auf einen Verteidiger hat, kann man  sich  als  Anwalt  schnell  in  einen  sicheren  Hafen  zurückziehen  und  mögliche Diskussionen im Keim ersticken. Doch genau das ist im höchsten Maße unprofessionell!

Deshalb sollten die entscheidenden Fragen lauten: Wer bin ICH? Welche ethischen, welche politischen Überzeugung habe ICH? Wann würde ich es nicht schaffen, mich vor den  Mandanten  zu  stellen  und  ihn  bestmöglich  zu  verteidigen?  Denn  das  ist  der

Knackpunkt: Man muss seinen Mandanten nicht nur verstehen, wenn man ihn bestmöglich verteidigen will, man muss auch selbst davon überzeugt sein, das Richtige zu tun! Und das  kann  man  einfach  nicht,  wenn  man  zum  Beispiel  jemanden  aus  der  politisch rechtsextremen Szene vertritt, dessen Gedankengut man nicht nachvollziehen kann, das einem vielleicht sogar zuwider ist. 

Oder gehen wir zu einem extremeren Beispiel: Bin ich bereit, im Zuge einer Verteidigung eines nicht geständigen Sexualstraftäters alle Fragen zu stellen, die ich stellen muss? Im Zweifel sogar, wenn ich weiß, dass er schuldig ist? Denn genau das muss ich ja, wenn ich den Fall übernommen habe. Ich bin meinem Mandanten verpflichtet. Doch kann ICH dann vor den Opfern stehen und ihnen auf den Kopf zusagen, dass ich an dem Tatvorgang zweifle? Dass ich nicht glaube, dass etwas passiert ist? Eiskalt die anderen der Lüge bezichtigen? Kann ich Opfer, vielleicht sogar Kinder vor Gericht zerren und sie einer peinlichen Befragung unterziehen? 


Egal, wie die persönliche Antwort ausfällt: Hat man sich diese Fragen im Vorfeld gestellt, für  sich die richtige  Entscheidung  getroffen, hat man  auf keinen Fall  einen  Fehler begangen. Das heißt aber natürlich nicht, dass der Strafverteidiger Scheu haben darf, sich mit dem Verbrechen und damit auch mit den daran Beteiligten auseinander zu setzen.

Eine solche Auseinandersetzung und die dafür notwendigen, oft schmerzhaften Abläufe sind  existenziell  für  eine  Strafverteidigung.  Das  ist  es  auch,  was  diesen  Beruf  so faszinierend  macht!  Und  genau  das  muss  man  als  ein  guter  Strafverteidiger  sein: fasziniert. Fasziniert von den Möglichkeiten, fasziniert von den Abläufen, fasziniert von dem ... Spiel. Das meine ich auf keinem Fall despektierlich. Aber als Strafverteidiger hat man nicht nur einen Beruf, es ist auch eine Berufung! Man lebt dafür. Man hängt nicht einfach am Abend seinen Talar an den Haken. Die Mandanten, die Taten, die Opfer, die

Urteile, das eigene Leben – alles hängt zusammen, alles spielt zusammen. Und man WILL dieses Spiel annehmen. Man WILL gewinnen. Nicht nur für den Mandanten, auch für sich.

Ich sehe es immer noch, nach über 30 Jahren, als persönliche Niederlage an, wenn ich einen Fall verliere. Ich bin der Spielführer, der den Gegner in die Knie zwingen will, der frustriert gegen die Bande schlägt, der bei Erfolg jubelt und der alles dafür tut, damit sein Team gewinnt. 

Doch dafür muss ich ICH sein. Ich muss um meine Stärken wissen, um diese Stärken auch für meine Mandanten einsetzen zu können. Nur dann kann ich der Strafverteidiger sein, von dem ich, wäre ich ein Mandant, mir selbst wünschte, er wäre meiner.



Dr. Robert Scheel, LL.M.Neuer

Dr. Robert Scheel,

LL.M. (UC Berkeley)


Unser Rechtsanwalt Dr. Robert F. Scheel ist in Schleswig-Holstein geboren und aufgewachsen.

Sein Referendariat absolvierte er jedoch dann hier am Landgericht Konstanz, anschließend machte er noch  seinen Master of Laws (LL.M.) an der University of California in Berkeley.

Zudem hat er an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg im Gesellschaftsrecht mit einer Arbeit zu fakultativen Gesellschaftsrechtsorganen in mittelständischen Unternehmen promoviert .


Wir können von Glück reden, dass es ihn damals vom hohen Norden her zu uns an den Bodensee verschlug, denn so konnten wir ihn uns im wahrsten Sinne des Wortes vor allen anderen Kanzleien schnappen und ihn zu uns ins Team holen, wo wir ihn auch so schnell nicht wieder gehen lassen werden....



Dr. Robert 

Scheel

LL.M.

Seit 2020 ist Dr. Robert F. Scheel selbstständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei Lenßen & Partner mit den Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkten im Strafrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht. 


Darüber hinaus ist er seit 2020 ehrenamtlicher Beirat bei „Pro Bono Heidelberg - Studentische Rechtsberatung e.V." Dort berät er vor allem im Verwaltungs- und Asylrecht.

Sabrina Stinziani


Sabrina Stinziani



Unsere herzensgute und immer fröhliche Frau Stinziani wird normalerweise Ihr erster Kontakt sein, wenn Sie bei uns anrufen.

Als Office Managerin und rechte Hand vom Chef laufen bei Ihr alle Fäden in der Kanzlei zusammen - so kann sie Ihnen nicht nur sofort und kompetent bei Ihren ersten Fragen helfen, sondern Sie können so auch sicher sein, dass Ihr Fall im Fall der Fälle persönlich von ihr an uns weiter geleitet wird.

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